Jede Frau, als Schwangere, Gebärende oder Stillende, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Anmeldung für Beratung, Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitung und Wochenbettbetreuung sollte so früh wie möglich erfolgen, am besten mit Bekanntwerden der Schwangerschaft. Bei Schwangerschaftsbeschwerden sollten Sie umgehend Rücksprache mit einer Hebamme halten.
Hebammenbetreuung umfasst
- Gespräche, Informationen, Beratung
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Vorsorge-Untersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien (gerne in Zusammenarbeit mit der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt)
- Geburtsvorbereitung in Gruppen (auch Paarkurse), Einzelvorbereitung bei Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung
- Betreuung bei beginnender (auch frühzeitiger) Wehentätigkeit und Risikoschwangerschaft
- Geburtshilfe – auch Hausgeburtshilfe: jede Hebamme kann eine normale Geburt in eigener Verantwortung leiten
- Wochenbettbetreuung bis 12 Wochen nach der Geburt (b.B. mit ärztlichem Attest auch darüber hinaus)
- Begleitung und Betreuung von Frauen und Paaren, deren Kind vor, während oder nach der Geburt gestorben ist
- Rückbildung – Neufindung
- Stillberatung bis zum Ende der Stillzeit
- Ernährungsberatung bis zur Vollendung des neunten Lebensmonats des Kindes
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und in der Regel auch von den privaten Kassen übernommen. Die Privatgebührenverordnung von Baden-Württemberg richtet sich dynamisch nach der Hebammenvergütungsvereinbarung der gesetzlichen Krankenkasse des SGB V §134a. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
Die erbrachten Leistungen rechnet die Hebamme üblicherweise direkt mit den Krankenkassen oder dem Sozialamt ab.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Gebühren für:
- Begleitung der Schwangerschaft von Anfang an
- Beratung und Vorgespräch
- Schwangerenvorsorgeuntersuchung
- Geburtsvorbereitungskurs (14 x 60 Minuten für Schwangere)
- Beratung bei Pränataldiagnostik und Umgang mit Diagnosen
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Betreuung bei und nach Fehlgeburt
- Geburtsbetreuung (zu Hause, im Geburtshaus,
in der Klinik durch die dort diensthabende Hebamme) - Wochenbettbetreuung bis 12 Wochen nach der Geburt
- Stillberatung bis zum Ende der Stillzeit
- Beratung bei Ernährungsproblemen bis zum vollendeten 9. Lebensmonats
- Kurse für Rückbildungsgymnastik (10 x 60 Minuten)
In Notfällen rufen Sie bitte den allgemeinen Notruf 112
Schwangere in Not bekommen vertrauliche, anonyme Hilfe täglich rund um die Uhr unter der Rufnummer: 0800 40 40 020 (kostenfrei)